Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sieverstedt hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:38 Anlass: Sitzung
Raum: Schulungsraum Feuerwehrgerätehaus Süderschmedeby
Ort: Schmedebyer Straße, 24885 Sieverstedt
2024/40/021 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sieverstedt
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Finn Petersen berichtet zu der Vorlage und der vorliegenden Stellungnahme seitens des Innenministeriums. Die weiteren Abstimmungen hierzu laufen.


Beschluss:

1. Zum bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet östlich der „Schleswiger Straße“ (K 44), nördlich des Verkehrsweges „Sünnerholm“, südlich des Verkehrsweges „Alte Mühle“, südwestlich der Landesstraße 317, in nördlicher Ortslage des Ortsteils Stenderupau der Gemeinde Sieverstedt, auf einer Fläche von ca. 1,6 ha, die 14. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Planungsziel ist die Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses sowie Wohnbauflächen für die Deckung des örtlichen Wohnraumbedarfs.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist das Planungsbüro HN Stadtplanung GmbH & Co. KG in Flensburg beauftragt worden.

4.  Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch einen Termin in der Gemeinde oder dem Amt durchgeführt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig