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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2024/40/021  

Betreff: 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sieverstedt
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt Entscheidung
26.06.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Gemeinde Sieverstedt plant die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans zwecks Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen für die Errichtung eines Feuerwehr- gerätehauses sowie Wohnbauflächen für die Deckung des örtlichen Wohnraumbedarfs. Die Festsetzungen werden in dem parallel aufzustellenden B-Plan Nr. 8 konkretisiert.

Die in Erwägung gezogene Fläche ist in dem Übersichtsplan dargestellt.


Beschlussvorschlag:

1.  Zum bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet östlich der „Schleswiger Straße“ (K 44), nördlich des Verkehrsweges „Sünnerholm“, südlich des Verkehrsweges „Alte Mühle“, südwestlich der Landesstraße 317, in nördlicher Ortslage des Ortsteils Stenderupau der Gemeinde Sieverstedt, auf einer Fläche von ca. 1,6 ha, die 14. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Planungsziel ist die Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses sowie Wohnbauflächen für die Deckung des örtlichen Wohnraumbedarfs.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist das Planungsbüro HN Stadtplanung GmbH & Co. KG in Flensburg beauftragt worden.

4.  Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch einen Termin in der Gemeinde oder dem Amt durchgeführt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die anteiligen Kosten für die Wohnbaufläche werden vom Investor erstattet.


Anlage/n:

Übersichtsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan (212 KB)