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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2024/25/030  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Einführung eines Mobilitätszuschusses für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Oeversee
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
11.06.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Der Amtsausschuss des Amtes Oeversee hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 unter TOP 12 die Einführung eines monatlichen Mobilitätszuschusses für alle Mitarbeitenden der Amtsverwaltung beschlossen. Dieser Zuschuss kann entweder für den Erwerb eines ÖPNV-Tickets oder für die Anschaffung eines Fahrrades gewährt werden.

 

Nachdem Mitarbeitende der Gemeinde Tarp bereits Interesse an der Einführung eines Mobilitätszuschusses geäußert haben, wird darüber in einer der nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung Tarp diskutiert werden.

 

Von den Mitarbeitenden der Gemeinde Oeversee wurden bislang zwar keine entsprechenden Anfragen gestellt. Im Zuge einer Gleichbehandlung wäre die Einführung eines Mobilitätszuschusses für die Mitarbeitenden der Gemeinde Oeversee von der Gemeindevertretung Oeversee ebenfalls zu diskutieren.

 

Erläuterung des Mobilitätszuschusses:

Hintergrund der Einführung des Mobilitätszuschusses beim Amt Oeversee war u.a., dass eine Vielzahl der öffentlichen Verwaltungen in Schleswig-Holstein ihren Mitarbeitenden Mobilitätszuschüsse für klima-/umweltfreundliche Mobilität anbietet. Die Gewährung eines Mobilitätszuschusses ist eine vom Kommunalen Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein (KAV-SH) durch einen Vorstandsbeschluss ausdrücklich legitimierte Maßnahme zur Erhöhung der Arbeitsplatzattraktivität.

Diese gewinnt in Zeiten von Personalknappheit und Fachkräftemangel zunehmend an Bedeutung. Ein Mobilitätszuschuss ist nicht nur ein Instrument bei der Gewinnung neuer Mitarbeitender, sondern auch ein Instrument zur Motivationssteigerung und Wertschätzung bereits Beschäftigter.

Die Höhe des Mobilitätszuschusses kann individuell bis zum vom KAV-SH vorgegebenen Höchstbetrag – derzeit 30,00 € monatlich - festgesetzt werden.

Das Amt Oeversee gewährt seinen Mitarbeitenden den aktuellen Höchstbetrag.

Für die Gewährung des Mobilitätszuschusses kommen folgende Möglichkeiten infrage:

Mobilitätszuschuss zur Inanspruchnahme eines (Deutschland-)Jobtickets:

In Schleswig-Holstein sind Tickets für den Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) über NAH.SH zu erwerben. Für die Bereitstellung von Jobtickets müssen Arbeitgeber zunächst einen Rahmenvertrag mit NAH.SH schließen. Die Beschäftigten können dann entweder ein Jobticket für den regionalen Nahverkehr oder das Deutschland-Jobticket erwerben.

Hinzu kommt eine auf den Ticketpreis bezogene Landesförderung i.H.v. 5 %.

Der Arbeitgeber-Zuschuss zum Jobticket ist ein steuerfreier Sachbezug gem. § 8 Abs. 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz (EStG). Außerdem sind auf diesen Zuschuss keine Sozialversicherungsabgaben zu entrichten.

Mobilitätszuschuss zur Anschaffung (Kauf oder Leasing) eines Fahrrades:

Der KAV-SH hat beschlossen, dass den Mitarbeitenden alternativ zum Fahrtkostenzuschuss zu einem ÖPNV-Ticket ein Zuschuss von bis zu 30,00 Euro für Kauf oder Leasing eines Fahrrades gezahlt werden kann.

Im Gegensatz zum Fahrtkostenzuschuss ist dieser Zuschuss nicht steuer- und sozialabgabenfrei. Es handelt sich hier um eine zweckgebundene Geldleistung und die steuerliche Freigrenze des § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG greift daher nicht.

Beim Leasing kommt noch der Aspekt der sogenannten Entgeltumwandlung hinzu. Zuvor schließt die Gemeinde ebenfalls einen Rahmenvertrag mit einem Leasinggeber.

Bei der Entgeltumwandlung verzichtet die oder der Beschäftigte auf einen Teil des Bruttolohns. Die Gemeinde Oeversee als Arbeitgeberin spart durch die Reduzierung des Bruttolohns Sozialversicherungsbeiträge.

Wird ein Arbeitgeberzuschuss zum Leasing gezahlt, ist dieser vom Entgeltumwandlungsbetrag abzuziehen, so dass eine geringere Einsparung der Sozialversicherungsbeiträge entsteht als ohne die Zuschussgewährung.

Ein Teil des Leasingbetrages wird dann über die Entgeltumwandlung und ein Teil über den Arbeitgeberzuschuss finanziert.


Beschlussvorschlag:

 Die Gemeindevertretung beschließt

  1. die Einführung eines (Deutschland-)Jobtickets für die Mitarbeitenden der Gemeinde Oeversee zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Zu diesem Zweck ist ein Rahmenvertrag mit NAH.SH zu schließen.

sowie

  1. die Gewährung eines Mobilitätszuschusses an die Mitarbeitenden der Gemeinde Oeversee in Höhe des jeweils vom Kommunalen Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein (KAV-SH) vorgegebenen Höchstbetrags (derzeit 30,00 Euro monatlich) entweder
  • zur Inanspruchnahme des (Deutschland-)Jobtickets oder
  • zum Kauf eines Fahrrades oder
  • zum Leasing eines Fahrrades.

Bei konkretem Interesse der Mitarbeitenden für das Fahrrad-Leasing ist von der Gemeinde zuvor ein Rahmenvertrag mit einem Leasinggeber zu schließen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Gemeinde Oeversee hat derzeit 11 Mitarbeitende.

Der Zuschuss zum Jobticket muss gem. Rahmenvertrag allen Mitarbeitenden sowohl in aktiven als auch in ruhenden Dienst- und Arbeitsverhältnissen (Elternzeit, Pflegezeit, Ruhephase der Altersteilzeit) einschließlich Minijobbern, FSJlern, Saisonbeschäftigten und Auszubildenden) gewährt werden, natürlich nur für die Dauer der Beschäftigung.

Der Zuschuss zum Kauf eines Fahrrades wird nur Beschäftigten in aktiven Dienst-, Arbeits-oder Ausbildungsverhältnissen gewährt.

Der Zuschuss zum Leasing im Wege der Entgeltumwandlung kann nur von Beschäftigten in aktiven und unbefristeten Dienst- oder Arbeitsverhältnissen, die bis zum Renteneintritt noch mindestens 36 Monate arbeiten, in Anspruch genommen werden. Neu eingestellte Beschäftigte sind erstmalig nach Ablauf der Probezeit zur Inanspruchnahme berechtigt. Beschäftigungsverhältnisse auf Geringfügigkeitsbasis schließen eine Teilnahme am Leasing aus.

Generell nehmen erfahrungsgemäß nicht alle Mitarbeitenden einen Mobilitätszuschuss in Anspruch. Zum Beispiel ging man beim Kreis Schleswig-Flensburg bei Einführung des dortigen Mobilitätszuschusses im September 2023 davon aus, dass in etwa die Hälfte der Mitarbeitenden von einem der Angebote Gebrauch macht.

Der jährlich von der Gemeinde Oeversee maximal aufzuwendende Betrag bei Inanspruchnahme durch alle Mitarbeitenden würde sich auf 3.960 € belaufen (11 Mitarbeitende*30 €* 12 Monate).


Anlage/n: