Vorlage - 2024/25/027
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Sachverhalt:
Gemäß § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung i. V. m. § 4 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Oeversee entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen ab einem Wert von 5.000 €.
Im Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023 wurden der Gemeinde Oeversee 10.000,00 € zugewendet, über deren Annahme die Gemeindevertretung zu beschließen hat.
Beschlussvorschlag:
Die Spenden in Höhe von 10.000,00 € werden angenommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Einzelaufstellung der im Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023 zugewendeten Beträge (n. ö.)