Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2024/50/059  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Hallennutzungszeiten
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Sport- und Kulturausschuss der Gemeinde Tarp Entscheidung
29.05.2024 
Sitzung des Sport- und Kulturausschusses der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Der Schulverband Tarp-Jerrishoe hat im Jahre 2015 einen Grundsatzbeschluss über die außerschulische Nutzung von Schulräumen und Sporthallen gefasst. Es wurde beschlossen, die Räumlichkeiten nicht Dritten für kommerzielle Zwecke zur Verfügung zu stellen.

 

Außerdem hat der Schulverband u.a. beschlossen, folgende Genehmigungen für die Nutzung der Sporthallen bis auf Widerruf zu erteilen:

 

 

1. TSV Tarp e.V.
Nutzung der Treenehallen und der Außensportanlagen außerhalb der Schulferien von montags bis freitags nach Beendigung des Schulunterrichts bzw. des Ganztagsangebotes bis 22.00 Uhr. An den Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen außerhalb der Schulferien dürfen die Hallen und Außensportanlagen für den Trainings-/ Punktspielbetrieb und für die Austragung von Turnieren von 8.00 bis 22.00 Uhr genutzt werden.

 

2. TSV Tarp e.V. (betrifft jetzt sowohl Schulausschuss als auch Sport- und Kulturausschuss)

Durchführung des alljährlichen Eulencups. Die Termine und der Umfang der Nutzung der Räumlichkeiten sind mit dem Schulträger bzw. der Schulleitung rechtzeitig vorher abzustimmen.

 

3. Altligamannschaft des FC Tarp-Oeversee

Durchführung des alljährlichen Maibaumfestes. Die Details sind mit dem Schulträger bzw. der Schulleitung rechtzeitig vorher abzustimmen.

 

4. Gemeinde Tarp

Nutzung der Treenehalle II für das alljährliche Kinderfest anlässlich des Weltkindertages.

 

5. Gemeinde Tarp

Nutzung der Treenehalle II für die Anmeldungen zum Ferienspaß.

 

6. IG Tarp (betrifft jetzt sowohl Schulausschuss als auch Sport- und Kulturausschuss)

Durchführung des Weihnachtsmarktes in den Räumlichkeiten der Alexander-Behm-Schule sowie der Treenehalle II. Die Termine und der Umfang der Nutzung der Räumlichkeiten sind mit dem Schulträger bzw. der Schulleitung rechtzeitig vorher abzustimmen.

 

7. DRK Tarp
Nutzung der Treenehalle III einmal wöchentlich für zwei Stunden.

 

Der Schulausschuss hat am 31.08.2022 ergänzend dazu u.a. „einen Grundsatzbeschluss für die Genehmigung der folgenden, wiederkehrenden Veranstaltungen in den Treenehallen gefasst:

 

8. IG Tarp
Nutzung der Treenehalle II für den Flohmarkt „Tarper KauFRAUsch“

 

9. Organisation SINUS-Büro für Kommunikation GmbH, Köln
Nutzung der Treenehalle II (und zwei Räume der Schule) für das Projekt „Stärken-Parcours“ (Projekt wird im Auftrag des Bildungsministeriums sowie in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit als schulische Veranstaltung in Schleswig-Holstein durchgeführt. Es findet in diesem Jahr vom 10.06. bis 21.06.2024 statt).

 

Hinweis:

Gemäß § 4 der Satzung über die außerschulische Nutzung von Schulräumen, Sporthallen und Außensportanlagen sowie die Erhebung von Benutzungsgebühren der Gemeinde Tarp werden den im Gemeindegebiet ansässigen Vereinen, Verbänden und Vereinigungen die Schulräume, Sporthallen und Außensportanlagen grundsätzlich gebührenfrei überlassen.

 

Sonstige Nutzer zahlen für Sporthallen und Sportanlagen (Übungs-, Trainings-, und Punktspielbetrieb)

 

Sporthalle   20,00 € je Stunde*

Sportplatz     5,00 € je Stunde

Leichtathletik-Anlage    5,00 € je Stunde

 

* Angefangene Stunden bis zu 30 Minuten werden mit 50 % der Gebühr, darüber hinaus mit der vollen Gebühr berechnet.

 

Bei der Nutzung von Schulräumen, Sporthallen, der Gymnastikhalle und Außensport-anlagen für andere überregionale Veranstaltungen wird im Zusammenhang mit der Genehmigung eine individuelle pauschale Benutzungsgebühr festgelegt.

Die Festlegung der individuellen pauschalen Nutzungsgebühr erfolgt bei Nutzung der Schulräume durch den Schulausschuss und bei Nutzung der Sporthallen, der Gymnastikhalle und Außensportanlagen durch den Sport- und Kulturausschuss.

 

Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 31.08.2022 zudem beschlossen, von allen „Externen Nutzern“ ab dem Jahr 2023 eine Tages-/Nutzungspauschale von 140,00 Euro zu erheben. Dieser Betrag wurde auch für die Durchführung des diesjährigen „Stärken-Parcours“ in Rechnung gestellt.

 

 

Da der Sport- und Kulturausschuss jetzt für die Vergabe der Sportstätten zuständig ist, sollte die grundsätzliche Genehmigung für die Nutzung der Treenehallen bzw. der Außensportanlagen durch die oben aufgeführten Vereine/Institutionen bis auf Widerruf bestätigt werden.

 

Pkt. 4 und 5 entfallen, da der Schulverband nicht mehr existiert und die Gemeinde Tarp über die eigene Nutzung ihrer Sporthallen selbst entscheidet. Außerdem erfolgen die Anmeldungen zu den Ferienspaßaktionen mittlerweile online.

 


Beschlussvorschlag:

Der Kultur- und Sportausschuss fasst folgenden Grundsatzbeschluss für die Nutzung der Treenehallen, Gymnastikhalle und der Außensportanlagen gemäß Sachverhalt für

 

  1. TSV Tarp (Punktspiel- und Trainingsbetrieb, Durchführung Eulencup, Jahreshauptversammlung)
  2. Fußball-Altligamannschaft jetzt RB Obere Treene/Janneby (Maibaumfest)
  3. IG Tarp (Weihnachtsmarkt, Flohmarkt Tarper KauFRAUsch)
  4. SINUS-Büro für Kommunikation GmbH (Stärken-Parcours)

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage/n:

Keine