Vorlage - 2024/40/018
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Sachverhalt:
Gemäß § 82 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat der Bürgermeister der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.
Gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Sieverstedt für das Haushaltsjahr 2023 beträgt der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, 10.000 Euro.
In der Zeit vom 01.07.2023 bis 31.12.2023 sind unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 1.426,77 € geleistet worden.
Die einzelnen Beträge sind der beiliegenden Übersicht zu entnehmen.
Anlage/n:
Übersicht über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 2. Halbjahr 2023
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Anlagen: | |||||
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1 | Übersicht Sieverstedt 2. Halbjahr 2023 (235 KB) |