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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2023/50/030  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde Tarp zum 31.12.2021 sowie über die Ergebnisverwendung 2021
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Tarp Vorberatung
18.04.2023 
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
03.05.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Gemeinde Tarp hat gemäß § 91 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 aufgestellt und diesem einen Lagebericht beigefügt.

 

Das Haushaltsjahr 2021 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.454.690,63 ab. Die Bilanzsumme beträgt 62.409.495,99. Die Gemeinde Tarp verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital in Höhe von 32.440.862,52 €.

 

Gemäß § 92 Abs. 5 GO ist in Gemeinden, in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, ein Ausschuss der Gemeindevertretung für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. In § 6 Abs. 1 Buchstabe e der Hauptsatzung der Gemeinde Tarp ist geregelt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss der Gemeinde prüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Nach Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Laut § 92 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses. Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, sind gemäß § 26 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Laut § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme mindestens 30% beträgt, kann abweichend davon die Ergebnisrücklage mehr als 33% der Allgemeinen Rücklage betragen.

 

Der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme beträgt 32,08%. Damit darf die Ergebnisrücklage mehr als 33% der Allgemeinen Rücklage ausmachen.

 

Per 31.12.2021 beträgt die Ergebnisrücklage 8.176.752,58. Das sind 40,84% der Allgemeinen Rücklage, die 20.020.675,75 aufweist.

Um sicherzustellen, dass die Allgemeine Rücklage auch in den Folgejahren mindestens 30% der Bilanzsumme beträgt, empfiehlt es sich, den in 2021 erwirtschafteten Jahresüberschuss vollständig der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.

 

Sofern der in 2021 erwirtschaftete Jahresüberschuss vollständig der Allgemeinen Rücklage zugeführt wird, würde die Allgemeine Rücklage nach Ergebnisverwendung einen Betrag in Höhe von 22.475.366,38 aufweisen.

 


Beschlussvorschlag:

Rechnungsprüfungsausschuss: Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Jahresabschluss mit dem Lagebericht in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Gemeindevertretung: Der Jahresabschluss 2021 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 62.409.495,99 und einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.454.690,63 sowie der Lagebericht per 31.12.2021 werden beschlossen. Der vorgenannte Jahresüberschuss ist der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

Jahresabschluss nebst Lagebericht per 31.12.2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss Tarp 2021 (1145 KB)