Vorlage - 2022/50/030-01
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Sachverhalt:
Über die grundsätzlichen Gespräche zur Zusammenlegung der Förderzentrumsanteile der Alexander-Behm-Schule (Tarp) sowie der Siegfried-Lenz-Schule (Handewitt) zu einem Förderzentrum Handewitt-Tarp als eigenständige Schule ist bereits berichtet worden. Für eine verbesserte Förderung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler soll eine Neuausrichtung mit den Schwerpunkten Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung angestrebt werden.
Die Schulkonferenz hat sich für diesen Schritt ausgesprochen (siehe Vorlage 2022/50/030).
Voraussetzung für die Neugründung eines Förderzentrums ist:
- Antrag auf Auflösung der organisatorischen Verbindung der Grund- und Gemeinschaftsschule mit dem Förderzentrumsteil (von jedem Schulträger)
- Gemeinsamer Antrag auf Errichtung eines eigenständigen Förderzentrums mit den Schwerpunkten Lernen, Sprache und sozial-emotionelle Entwicklung bei der Schulaufsichtsbehörde
Für die Neuausrichtung wurde ein Vertrag zwischen den Verwaltungen abgestimmt, welche dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. Mit dem gegenseitigen Beschlüssen in den Gemeinden wären die nächsten Schritte - wie oben beschrieben - anzugehen.
Beschlussvorschlag:
Dem Zusammenschluss sowie dem Vertragsentwurf wird zugestimmt. Es ist der Antrag auf Auflösung und der gemeinsame Antrag auf Errichtung des eigenständigen Förderzentrums zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Vertragsentwurf Handewitt-Tarp
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1 | Vertragsentwurf Handewitt-Tarp (284 KB) |
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