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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2022/50/055  

Betreff: Vergabe von Hallennutzungszeiten
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Schulausschuss der Gemeinde Tarp Entscheidung
31.08.2022 
Sitzung des Schulausschusses der Gemeinde Tarp geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Nach der bestehenden „Satzung über die außerschulische Nutzung von Schulräumen, Sporthallen und Außensportanlagen sowie die Erhebung von Benutzungsgebühren“ ist eine außerschulische Nutzung grundsätzlich schriftlich bei der Gemeinde Tarp zu beantragen.

Über die Erteilung der Genehmigung hat bei Nutzung von Schulräumen der Bürgermeister und bei der Nutzung von Sporthallen sowie Außensportanlagen der Schulausschuss zu entscheiden.

r einige, jährlich wiederkehrende, Veranstaltungen wie zum Beispiel dem Weihnachtsmarkt der IG Tarp, dem Eulencup der HSG Tarp-Wanderup und dem Maibaumfest der Fußball-Altliga existiert zudem ein vom seinerzeit durch den Schulverband Tarp-Jerrishoe gefasster Grundsatzbeschluss zur Durchführung die Veransatungen.

Um einige Anträge zukünftig von Verwaltungsseite schneller bearbeiten zu können und nicht zunächst die Genehmgung des Schulausschusses einholen zu müssen, wird vorgeschlagen, auch für folgenen Veranstaltungen einen Grundsatzbeschluss zu fassen:

 

  1. Flohmarkt „Tarper KauFRAUsch“ IG Tarp (2 x jährlich), Treenehalle II
  2. Blutspendetermine DRK Blutspendedienst Nord-Ost (4-5 x jährlich), Treenehalle III
  3. Projekt „Stärken-Parcours“ Organisation SINUS-Büro für Kommunikation, Köln, im Auftrag des MBWK in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit (1 x jährlich), Treenehalle II und Besprechungsraum
  4. Volkswandertage der Volkswandergruppe Tarp e.V. (2 x jährlich), bisher ohne Hallennutzung

 

Die Verwaltung würde dann die jeweiligen Termine nur noch mit dem Bürgermeister und dem Vorsitzenden des Schulausschusses abstimmen sowie die Schulleitung und den TSV Tarp über die Hallenbelegung informieren.

 


Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss fasst einen Grundsatzubeschluss für die Genehmigung der folgenden, wiederkehrenden Veranstaltungen in den Treenehallen und ggf. weiteren schulischen Räumlichkeiten:

 

  1. Flohmarkt „Tarper KauFRAUsch“ IG Tarp
  2. Blutspendetermine DRK Blutspendedienst Nord-Ost
  3. Projekt „Stärken-Parcours“ Organisation SINUS-Büro für Kommunikation, Köln
  4. Volkswandertage der Volkswandergruppe Tarp e.V.

r die Durchführung des Stärken-Parcours wird bis auf Weiteres eine pauschale Nutzungsgebühr in Höhe von 1.400,- Euro pro Veranstaltung erhoben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Nach der Satzung überlässt die Gemeinde Tarp den im Gemeindegebiet ansässigen Vereinen, Verbänden und Vereinigungen die Schulräume, Sporthallen und Außensportanlagen grundsätzlich gebührenfrei.

 

Bei der Nutzung für andere überregionale Veranstaltungen - wie hier der Stärken-Parcours - wird im Zusammenhang mit der Genehmigung eine individuelle pauschale Benutzungsgebühr durch den Schulausschuss festgelegt. Im vergangenen Jahr wurde eine pauschale Gebühr in Höhe von 1.200,- Euro erhoben. Es wird vorgeschlagen, diese Gebühr auf 1.400,- Euro zu erhöhen. Der Stärken-Parcours soll im nächsten Jahr vom 06.06. bis zum 16.06.2023 stattfinden. Neben der Treenehalle II, die vom Personal der GemeindeTarp mit dem Hallenboden-Schutzbelag ausgelegt werden müsste, wird ein Besprechungsraum und eine Fläche auf dem Parkplatz für einen Material-Container benötigt.

 


Anlage/n:

Keine