Vorlage - 2021/25/049
|
|
Sachverhalt:
In der Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Einrichtung "Offene Ganztagsschule" ist u.a. geregelt, dass auch Erwachsene, die in der Schule tätig sind, ein Mittagessen einnehmen können und hierfür einen Beitrag in Höhe von 3,50 € je Mittagessen zu entrichten haben.
Zum 01.01.2022 ist eine Anhebung des amtlichen Sachbezugswertes für Mittagessen von derzeit 3,47 € auf 3,57 geplant. Die gesetzliche Anpassung erfolgt voraussichtlich im Monat Dezember 2021.
Die Anhebung des Sachbezugswertes hätte zur Folge, dass den in der Schule tätigen Erwachsenen, die am Mittagessen teilnehmen, ab 2022 ein geldwerter Vorteil in Höhe von 0,07 € je Mahlzeit entstehen würde und dieser versteuert werden müsste.
Um die Ermittlung des geldwerten Vorteils und die Versteuerung zu vermeiden, wird vorgeschlagen, den Beitrag für das Mittagessen für diesen Teilnehmerkreis ab 01.01.2022 von 3,50 € auf 3,80 € zu erhöhen.
(Die Beiträge für das Mittagessen an Erwachsene, die in einer Kindertagesstätte tätig sind, sind nicht zu versteuern, da das Essen im Rahmen der Wahrnehmung von Betreuungsaufgaben mit den Kindern eingenommen wird und somit „zum Dienst“ gehört.)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass eines 2. Nachtrags zur Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Einrichtung "Offene Ganztagsschule" der Gemeinde Oeversee gemäß des vorliegenden Entwurfs.
Finanzielle Auswirkungen:
Mehreinnahme von 0,30 € je Mittagessen (bei Erwachsenen, die in der Schule tätig sind)
Anlage/n:
Entwurf 2. Nachtragssatzung Offene Ganztagsschule
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | 2. Nachtrag OGS-Satzung 20220101 (191 KB) |