Vorlage - 2021/40/019
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Sachverhalt:
Aufgrund der seinerzeit angespannten finanziellen Situation der Gemeinde hat die Gemeindevertretung zuletzt am 08.12.2014 beschlossen, sämtliche Zuschussanträge abzulehnen.
Die Finanzen der Gemeinde haben sich seither verbessert. Der vorläufige Jahresabschluss 2020 und der Haushaltsplan 2021 weisen aufgrund stabiler Einnahmen positive Ergebnisse aus. Somit wäre die Gewährung freiwilliger Leistungen in Form von Zuschüssen u. ä. möglich.
Gemäß § 5 (2) der Hauptsatzung ist den Ausschüssen im Rahmen ihres Aufgabengebietes und der verfügbaren Haushaltsmittel die Entscheidungsbefugnis bis zu einem Betrag von 5.000,00 € je Einzelfall übertragen, soweit diese nicht dem Bürgermeister übertragen worden ist.
Beschlussvorschlag:
Zuschussanträge werden zukünftig/bis auf Weiteres zur Beratung angenommen und können ggf. in zu beschließender Höhe gewährt werden
Finanzielle Auswirkungen:
Je nach Beschluss. Mittel wären im notwendigen Umfang im Haushalt bereitzustellen. Im laufenden Haushaltsjahr stünden bereits 2.000,00 € zur Verfügung.
Anlage/n:
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