Vorlage - 2021/25/037
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Sachverhalt:
Gemäß § 82 (1) der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat der Bürgermeister der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.
Der Höchstbetrag für diese Aufwendungen und Auszahlungen beträgt nach § 4 der Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Oeversee 10.000 Euro.
Die in der Zeit vom 01.01.2021 bis 30.06.2021 geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind der Anlage zu entnehmen
Anlage/n:
Übersicht über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 1. Halbjahr 2021
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersicht über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 1. Halbjahr 2021 (69 KB) |