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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2021/25/007  

Betreff: Jahresabschluss zum 31.12.2019 und Lagebericht
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Oeversee Vorberatung
04.03.2021 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
17.03.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Gemäß § 91 GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Diesem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Das Haushaltsjahr 2019 schließt mit einem Jahresüberschuss von 17.748,21 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 12.572.816,36 €. Die Gemeinde verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital von 5.896.424,55 €.

 

Gemäß § 92 Abs. 5 GO ist in Gemeinden, in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, ein Ausschuss der Gemeindevertretung für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Oeversee ist dieses der Finanzausschuss.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Finanzausschuss erfolgt gemäß § 92 Abs. 1 GO auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Gemäß § 92 Abs. 3 GO legt der Bürgermeister nach dieser Prüfung diese Unterlagen der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Darüber hinaus beschließt die Gemeindevertretung über die Verwendung des Jahresüberschusses i. H. v. 17.748,21 €.

 

Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines aus Vorjahren vorgetragenen Jahresfehlbetrags verwendet werden, sind gemäß § 26 (2) GemHVO der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die Ergebnisrücklage darf hierbei nach § 25 (3) GemHVO höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme mindestens 30% beträgt, kann hiervon abweichend die Ergebnisrücklage mehr als 33% der Allgemeinen Rücklage betragen.

 

Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag liegt nicht vor. Die Ergebnisrücklage beträgt 775.666,71 €, entsprechend 15,2 % der Allgemeinen Rücklage. Der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme beträgt 40,6%. Um möglicherweise in späteren Jahren entstehende Jahresfehlbeträge abdecken zu können, empfiehlt es sich, den Jahresüberschuss in voller Höhe der Ergebnisrücklage zuzuführen.


Die Beträge stellen sich nach einer entsprechenden Verwendungsbuchung wie folgt dar:

 

 

Lt. Jahresabschluss

31.12.2019*

Beschluss

Ergebnis-verwendung

 

Nach Verwendungs-

beschluss**

Vorgetragener Jahresfehlbetrag

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

Ergebnisrücklage

775.666,71 €

17.748,21 €

 

793.414,92 €

Allgemeine Rücklage

5.103.009,63 €

0,00 €

 

5.103.009,63 €

 

 

17.748,21 €

 

 

*  vor Ergebnisverwendung

** Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2020

 

 

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Beschlussvorschlag:

a) Finanzausschuss:

Der Gemeindevertretung wird  empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2019 sowie den Lagebericht in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

b) Gemeindevertretung:

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 12.572.816,36 € und einem Jahresüberschuss von 17.748,21 € sowie der Lagebericht werden beschlossen.

 

Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe (17.748,21 €) der Ergebnisrücklage zugeführt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

./.

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss zum 31.12.2019 und Lagebericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss zum 31.12.2019 und Lagebericht (3049 KB)