Vorlage - 2018/70/009
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Sachverhalt:
Gemäß § 95d (1) GO i. V. m. § 14 GkZ hat der Schulverbandsvorsteher der Schulverbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.
Der Höchstbetrag je Vorgang für diese Aufwendungen und Auszahlungen beträgt nach § 4 der Haushaltssatzung 2017 des Schulverbandes 10.000 Euro.
Im 1. Halbjahr 2017 wurden keine über- und außerplanmäßigen Aufwendungen zu Auszahlungen geleistet. Die im 2. Halbjahr 2017 geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind der beiliegenden Übersicht zu entnehmen.
Anlage/n:
Übersicht über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 2. Halbjahr 2017
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Anlagen: | |||||
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1 | Übersicht über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 2. Halbjahr 2017 (110 KB) |