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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2018/50/008  

Betreff: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Gewerbegebiet Nord"
hier: Aufstellungs-. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
22.02.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Mit der Änderung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde das Ziel, den Bebauungsplan Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“ mit einer Lärmschutzanlage gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung zu schützen und so das Allgemeinwohl zwischen Gewerbe und Wohnen zu optimieren. Die anzulegenden Knickstrukturen werden parallel zum zu errichtenden Lärmschutzwall verschoben.

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“ für das Gebiet südlich der Landesstraße 15 und der „Graf-Zeppelin-Straße“, westlich der „Industriestraße“, östlich der „Wanderuper Straße“ und nördlich des „Ferdinand-Porsche-Ring“, im nördlichen Bereich der Ortslage Tarp.
  2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
  3. Das Aufstellungsverfahren wird nach § 13 BauGB, im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Von einer Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
  4. Von einer Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
  5. Der vorliegende Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“ der Gemeinde Tarp samt Begründung wird gebilligt.
  6. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch gleichzeitig durchzuführen sowie mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch abzustimmen.
  7. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlage/n:

Übersichtsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 4. Aen_B15-Übersichtsplan (282 KB)