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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2018/70/001  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die weitere Verfahrensweise zu Abrechnungen von ausstehenden Schulkostenbeiträgen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Schulverbandes Tarp-Jerrishoe Entscheidung
20.02.2018 
Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Tarp-Jerrishoe ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Bei den Abrechnungen der Schulkostenbeiträge durch den Schulverband Tarp-Jerrishoe, wurde seitens der Gemeinden des Amtes Eggebek ab dem Jahr 2013 eine Anrechnung der in den Haushaltsplänen der Gemeinde Tarp ausgewiesenen zentralörtlichen Mittel (Anteile Schülerbeförderung) eingefordert. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass es sich um zweckgebundene Zuweisungen handelt, welche von dem Schulverband entsprechend „durchgereicht“ werden müssen.

 

Nach den Versuchen eine Klärung durch die Fachaufsichten (Kommunalaufsicht beim Innenministerium sowie Bildungsministerium) herbeizuführen, welche in dem Meinungsbild die Nichtanrechnung durch den Schulverband unterstützen, wurde ein weiteres Gespräch beim Bildungsministerium in Kiel geführt. Auch dieses konnte bei den Parteien zu keiner Einigung führen.

 

Zur Beurteilung der Rechtslage wurde weiter ein Fachanwaltsbüro beauftragt, die Rechtslage zu beurteilen und eine Risikoabschätzung vorzunehmen. Die Expertise kommt zu dem Schluss, dass die Schlüsselzuweisungen, die die Gemeinde Tarp dem Schulverband zukommen ließ, nicht als abzugsfähige Einnahmen im Sinne des § 111 Absatz 1 Satz 2 SchulG zu betrachten sind und der Schulverband vor Gericht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit obsiegen werde.

 

Insofern bleibt als Lösung nur die Einklagung der ausstehenden Beiträge. Um verwaltungsökonomisch zu verfahren wird vorgeschlagen, nur eine Gemeinde für den ausstehenden Schulkostenbeitrag eines Jahres einzuklagen, da die Gesamtzahl der Fälle ansonsten zu einem hohen Streitwert führen würde.

Auch sind alle Fälle identisch, so dass nach Klärung der Rechtsfrage alle Verfahren abgeschlossen werden können.

 

Hierzu wurde eine Vereinbarung entworfen, welche von den Gemeinden des Amtes Eggebek sowie dem Schulverband Tarp-Jerrishoe zu unterzeichnen ist.

 

Anschließend ist der Klageweg zu beschreiten.

 

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Beschlussvorschlag:

Die ausstehenden Schulkostenbeiträge sind im Wege eines Musterklageverfahrens einzufordern. Es ist eine Vereinbarung mit den Gemeinden des Amtes Eggebek abzuschließen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 wird eine Verfahrensrückstellung in Höhe von 10.000 € gebildet.

 

Anlage/n:

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