Auszug - Bebauungsplan Nr. 8 "An der alten Mühle" der Gemeinde Sieverstedt hier: Aufstellungsbeschluss
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Hierzu wird auf die dargestellten Inhalte zum vorherigen Tagesordnungspunkt verwiesen.
Beschluss:
1. Für das Gebiet östlich der „Schleswiger Straße“ (K 44), nördlich des Verkehrsweges „Sünnerholm“, südlich des Verkehrsweges „Alte Mühle“, südwestlich der Landesstraße 317, in nördlicher Ortslage des Ortsteils Stenderupau der Gemeinde Sieverstedt, auf einer Fläche von ca. 1,6 ha, wird der Bebauungsplan Nr. 8 aufgestellt. Planungsziel ist die Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen für die Errichtung eines Feuerwehr- gerätehauses sowie Wohnbauflächen für die Deckung des örtlichen Wohnraumbedarfs.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist das Planungsbüro HN Stadtplanung GmbH & Co. KG in Flensburg beauftragt worden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch einen Termin in der Gemeinde oder dem Amt durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig