Auszug - Beratung und Beschlussfassung über Nutzungsbedingungen Hallenboden-Schutzbelag für Treenehalle II
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende informiert anhand der Anlage darüber, dass die Treenehalle II in regelmäßigen Abständen auch für Sonderveranstaltungen genutzt wird. Es wurde dafür ein Schutzbelag für den Hallenboden angeschafft. Das Verlegen ist mit einem gewissen Aufwand verbunden, daher muss eine Regelung getroffen werden, die klar angibt, wann der Schutzbelag ausgelegt werden muss.
Beschlussvorschlag:
Bei der Durchführung von Sonderveranstaltungen in der Treenehalle II, wie Tanzveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Marktveranstaltungen etc., ist grundsätzlich der Hallenboden-Schutzbelag auszulegen. Die Vereine, Verbände und andere Institutionen, die als Veranstalter auftreten, haben hierfür zwei Hilfskräfte bereitzustellen.
Bei einer zu erwartenden geringen Belastung kann ausnahmsweise in Abstimmung mit dem Bürgermeister und Schulausschussvorsitzenden vom Auslegen des Schutzbelags abgesehen werden. Es sind geeignete Schmutzfangmatten in den Eingangsbereichen auszulegen. Die Nutzer haben zudem die Besucherinnen und Besucher darauf hinzuweisen, dass die Halle nur mit glatten, flachen Schuhsohlen und max. breiten Absätzen (keine „Stöckelschuhe“ etc.) betreten werden darf. Des Weiteren kann der Bürgermeister für Schulveranstaltungen Sonderregelungen treffen.
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt den o. g. Beschlussvorschlag.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig