Auszug - Mitteilungen und Anfragen
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Beratung |
Die Gemeinde Tarp erhält vom Land SH eine einmalige Zuweisung für kommunale Schwimmsportstätten gem. § 24 Finanzausgleichsgesetz in Höhe von 95.969,78 €.
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Die Gemeinde Tarp erhält vom Land SH eine einmalige Zuweisung für kommunale Schwimmsportstätten gem. § 24 Finanzausgleichsgesetz in Höhe von 95.969,78 €.