Auszug - Vortrag von Herrn Hass über Möglichkeiten zum Umgang mit alten B-Plänen
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Beratung |
Herr Hass berichtet über die Aufgabe der Bauleitplanung und den Nutzen für die Gemeinde, eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
Zur Erläuterung wird hier der “ Bebauungsplan Nr.14 – Dorfstraße “ angeführt.
Dieser wurde im Jahr 1988 aufgestellt und ist bereits das 15. Mal geändert worden.
- wird dieser Bebauungsplan noch den heutigen städtebaulichen Anforderungen gerecht?
- hat dieser noch die gewünschte Steuerungsfunktion?
- neue Bauvorhaben erfordern i.d.R. erneute B-Planänderungen (diese Kosten werden jedoch auf den Investor/Bauherren umgelegt)
Alternativ wird hier die Aufhebung des alten B-Plan empfohlen.
Dies hat zur Folge, dass ein Aufhebungsverfahren eingeleitet werden muss.
Hier stellt sich die Frage:
- bestehen Planungserfordernisse, die die Aufhebung des alten B-Plan notwendig machen?
- wird bei Aufhebung des alten B-Plan der Gemeinde der Ermessensspielraum für neue Bauvorhaben genommen? / was fügte sich ein? / was passt in das Ortsbild? – diese Entscheidung trifft dann der Kreis, ggf. nach Beteiligung der Gemeinde
- wie hoch ist der Nutzen?
Es wird angeregt in den Fraktionen darüber zu beraten, ob künftig mit weiteren B-Plan Änderungen zu arbeiten ist, oder alternativ die alten Bebauungspläne aufgehoben werden sollen?