TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der ordnungsgemäßen Ladung, Genehmigung der Tagesordnung |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Einwohnerfragestunde |
|
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Beschlussfassung zu Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 07.12.2017 |
|
|
SI/2017/038 |
|
|
|
|
|
|
|
Ö 4 |
|
|
Bericht aus den Ausschüssen |
|
|
|
|
N 5 |
|
|
Grundstücksangelegenheiten |
|
|
|
Ö 6 |
|
|
Ablösebestimmungen für die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Schellenpark" der Gemeinde Tarp |
|
|
2018/50/015 |
|
Ö 7 |
|
|
Vergaberichtlinien für die Grundstücksvergabe |
|
|
|
|
Ö 8 |
|
|
4. Änderung und Erweiterung B-Plan Nr. 21 "Schellenpark" (5. Bauabschnitt): Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für die Erschließung - Los 6-Lieferung und Verlegung Wasserversorgung |
|
|
2018/50/003 |
|
Ö 9 |
|
|
4. Änderung und Erweiterung B-Plan Nr. 21 "Schellenpark" (5. Bauabschnitt): Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für die Erschließung
Los 1 - Bodenabtrag und Transport und
Lose 2-Kanalbau, 3-Straßenbau und 4-Tiefbau Wasserversorgung |
|
|
2018/50/007 |
|
Ö 10 |
|
|
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Gewerbegebiet Nord"
hier: Aufstellungs-. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
|
|
2018/50/008 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: - Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“ für das Gebiet südlich der Landesstraße 15 und der „Graf-Zeppelin-Straße“, westlich der „Industriestraße“, östlich der „Wanderuper Straße“ und nördlich des „Ferdinand-Porsche-Ring“, im nördlichen Bereich der Ortslage Tarp.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
- Das Aufstellungsverfahren wird nach § 13 BauGB, im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Von einer Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
- Von einer Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
- Der vorliegende Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“ der Gemeinde Tarp samt Begründung wird gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch gleichzeitig durchzuführen sowie mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch abzustimmen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
|
|
|
|
|
22.02.2018 - Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp |
|
|
Ö 10 - geändert beschlossen |
|
|
Beschluss: - Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“ für das Gebiet südlich der Landesstraße 15 und der „Graf-Zeppelin-Straße“, westlich der „Industriestraße“, östlich der „Wanderuper Straße“ und nördlich des „Ferdinand-Porsche-Ring“, im nördlichen Bereich der Ortslage Tarp.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
- Das Aufstellungsverfahren wird nach § 13a BauGB, im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Von einer Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
- Von einer Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
- Der vorliegende Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“ der Gemeinde Tarp samt Begründung wird gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch gleichzeitig durchzuführen sowie mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch abzustimmen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
|
Ö 11 |
|
|
Aktualisierung des Sanierungskonzeptes des Kanalnetzes in der Gemeinde Tarp
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für die Kanalfilmung |
|
|
2018/50/009 |
|
Ö 12 |
|
|
Ökokonten Treenetal und Keelbek:
Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für Naturschutzmaßnahmen in den Ökokonten der Gemeinde Tarp |
|
|
2018/50/010 |
|
Ö 13 |
|
|
Beratung und Beschlussfassung über weiteres Vorgehen bezüglich Querungsstelle Stapelholmer Weg |
|
|
2018/50/011 |
|
Ö 14 |
|
|
4. Änderung und Erweiterung B-Plan Nr. 21 "Schellenpark" (5. Bauabschnitt): Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für die Vermessung der Erschließungsplanung |
|
|
2018/50/013 |
|
Ö 15 |
|
|
Ingenieursleistungen für den Neubau Kita "An der Schule" - Beratung und Beschlussfassung |
|
|
2018/50/014 |
|
Ö 16 |
|
|
Beratung und Beschlussfassung über den Verzicht einer Straßenausbaubeitragssatzung (SSW-Antrag) |
|
|
|
|
Ö 17 |
|
|
Mitteilungen und Anfragen |
|
|
|
|
N 18 |
|
|
Nahversorgungssituation Gemeinde Tarp |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|